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Feuerbrand

Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, gefährliche und auch sehr ansteckende Erkrankung verschiedener Obst- und Ziergehölze. Erreger ist das stäbchenförmige Bakterium Erwinia amylovora. Von den Obstgehölzen werden Apfel, Birne und Quitte befallen. Weitere Wirtspflanzen sind Weiß- und Rotdorn (Crataegus), verschiedene Zwergmispelarten (Cotoneaster), Feuerdorn (Pyracantha), Eberesche / Vogelbeere (Sorbus), die japanische Zierquitte (Chaenomeles), Felsenbirne (Amelanchier) und Stranvesia, Apfelbeere, Mispel, Mehlbeeren und Zierapfel.

Die Krankheit wird durch Regen, Wind und Insekten (Bienen, Hummeln, Wespen und Fliegen sowie Pflanzensauger) übertragen. Über größere Entfernungen hinweg wird Feuerbrand vielfach mit verseuchtem Pflanzenmaterial oder kontaminierten Gegenständen (Kisten, Schneidwerkzeugen) verbreitet. Während der Vegetationszeit breitet sich Feuerbrand besonders bei feucht schwülem Wetter sehr rasch aus. Aber auch bei trockenem Wetter sterben laufend Zweige ab.

Krankheitsbild

Die Blätter und Blüten befallener Pflanzen welken plötzlich und verfärben sich braun oder schwarz. Infizierte Triebe erscheinen zunächst fahlgrün, danach ebenfalls braun bis schwarz. Sie vertrocknen rasch. Durch den Wasserverlust krümmen sich die Triebspitzen oft hakenförmig nach unten. Bei feuchtem Wetter treten aus den Befallsstellen weißliche, später braun werdende Tropfen klebrigen Bakterienschleimes aus. Die abgestorbenen Blätter und geschrumpften Früchte bleiben über den Winter hinweg hängen. Unter der Rinde frisch befallener Bäume ist das Holz meist rotbraun verfärbt und von klebrigem Bakterienschleim durchsetzt. Die Abgrenzung zum gesunden Holz ist unscharf. Kommt man mit dem austretenden Schleim in Berührung, so muss desinfiziert werden.

Maßnahmen

Wenn der Befall nicht übermäßig stark ist, genügt es bei Obstgehölzen, die befallenen Pflanzenteile großzügig auszuschneiden. Dies muss bis weit ins gesunde Holz zurück erfolgen - mindestens einen halben Meter, besser einen Meter. Bei Befallsstellen in Nähe des Stammes ist ein Ausschneiden nicht mehr sinnvoll, da es durch den Saftstrom vom Stamm her immer wieder zu neuen Infektionen kommen wird. Stark befallene Obstgehölze müssen gefällt werden. Zier- und Wildpflanzen werden immer entfernt. Alles befallene Material darf weder gehäckselt noch kompostiert werden. Nur durch Verbrennen wird die Ausbreitung der Krankheit verhindert. Keinesfalls darf befallenes Material offen transportiert werden!

Zur Bekämpfung des Feuerbrandes gibt es derzeit keine wirkungsvollen Schutzmittel. Nur im Intensivobstbau wäre eine Bekämpfung möglich. Antibiotika müssen fast stundengenau zum Infektionszeitpunkt in jede Blüte gebracht werden. Eine solche Behandlung kann nur unter genauer Kontrolle und Beratung gemacht werden und ist derzeit in Österreich nicht zugelassen. Im Streuobstbau wäre sie ohnehin unmöglich.

Verordnung

Verordnung zur effektiven und raschen Bekämpfung von Feuerbrand. Punktuelles Verbrennen biogener Abfälle wird zur Bekämpfung zugelassen.

Dienstag, 28. August 2007

Das Verbrennen biogener Materialien außerhalb von Anlagen ist grundsätzlich verboten. Zur Eindämmung des in Kärnten grassierenden Feuerbrandes, einer der gefährlichsten Pflanzenkrankheiten, ist es jedoch erforderlich, befallene Pflanzen und Pflanzenteile zu roden und diese zu verbrennen. Denn nur durch die Verbrennung wird das Bakterium (erwinia amylovora) abgetötet. Die hoch infektiöse und nur schwer bekämpfende Krankheit befällt verschiedene Obst-, Zier und Wildgehölze.
Durch den Feuerbrand mussten bereits in den vergangenen Jahren und auch heuer zahlreiche Rodungen mit anschließender Verbrennung der Pflanzen durchgeführt werden. Durch die Verordnung ist es nun möglich, die Schädlungsbekämpfung effektiver und rascher durchzuführen.

Information Land Kärnten - Feuerbrand