Recycling Baustoffverordnung
In Österreich fallen jährlich zwischen 3,2 bis 3,5 Millionen Tonne Bauschutt aus Bau- Umbau- oder Abbruchtätigkeiten als Abfall an , wovon bis zu 90% als Beton-, Ziegel- oder Mauerwerksabbrüchen vorliegen.
Das Deponiern dieser Abfälle wäre bzw. ist eine erhebliche Verschwendung nutzbarer Sekundärrohstoffe. Die Abfallrahmenrichtlinie der EU schreibt bis 2020 eine Wiedervertungs- bzw. Recyclingquote dieser Abfälle in der Höhe von 70% vor.
Mit 1. Jänner 2016 treten die Regelungen der neuen Recycling-Baustoffverordnung in Kraft.
Durch das Inkrafttreten der neuen Recycling-Baustoffverordung mit 1. Jänner 2016 wurden die Annahmekriterien für Bauschutt und Baurestmassen verschärft. So sind nunmehr bei Bau- und Abbruchtätigkeiten zum Einen die Verpflichtung zur Schad- und Störstofferkundung, sowie zum Anderen die Trennpflicht der anfallenden Materialien am Anfallsort normiert worden.
Sämtlicher Bauschutt ( Ziegelbruch, Keramik, Fliesen, Ytong, Heraklith, Gipskarton) etc. werden NICHT verwertet und können im Abfallwirtschaftszentrum des AWV Spittal/Drau kostenpflichtig abgegeben werden. Dieser Abfall wird im Anschluss auf einer Baurestmassendeponie endgelagert.
Downloads:
- Recycling-Baustoffverordnung
- Infoblatt
- Bauherrn-Infofolder vom Österreichischen Baustoff Recycling Verband (BRV)