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Kostenlose Rücknahme von Altautos

Seit 1.1.2007 ist die Rücknahme von allen Altfahrzeugen kostenlos. Die Altfahrzeugeverordnung regelt die Rücknahme und Verwertung von ausgedienten Fahrzeugen und ver-bietet bei der Autoherstellung die Verwendung giftiger Schwermetalle, die das Kfz-Recycling erschweren und die Umwelt belasten.

Wer ein Altfahrzeug zu entsorgen hat, kann dieses bei einer Rücknahmestelle der jeweiligen Marke kostenlos abgeben. Auf der Seite des Lebensministeriums werden die offiziellen Übernahmestellen je Automarke benannt: Lebensministerium/Altfahrzeuge

Sonstige Betriebe wie Verwertungs- oder Demontagebetriebe, Fahrzeughändler udgl. (= Erstübernehmer), die nicht von Herstellern, Importeuren bzw. von Sammel- und Verwer-tungssystemen als Rücknahmestellen genannt sind, können Altfahrzeuge freiwillig überneh-men, sind aber nicht zur Rücknahme verpflichtet. Im Falle der Rücknahme hat diese aber genau wie bei den Rücknahmestellen unentgeltlich zu erfolgen.

Hinweis:
Allfällige Transportkosten zur Rücknahmestelle können aber in Rechnung gestellt werden.

Ausnahmen:
Die Unentgeltlichkeit ist dann nicht verpflichtend, wenn wesentliche Bauteile, wie Motor, Katalysator, Karosserie aber auch andere wesentliche und den Wert eines Altfahrzeugs be-stimmende Bauteile wie z.B. das Antriebsaggregat oder wertbestimmende elektronische Komponenten, fehlen. In diesem Fall kann ein angemessener Kostenersatz bzw. Kostenaus-gleich entsprechend dem Wertverlust gefordert werden. Als unwesentliche Bauteile, für die keinesfalls ein Wertverlust eingefordert werden darf, werden beispielsweise eine Stoßstange, Reifen oder der Auspuff angesehen.
Weiters dürfen dem Fahrzeug keine fahrzeugfremden, das heißt nicht zu einem Fahrzeug zugehörige Abfälle (wie z.B. Lackdosen, Gasflaschen, Möbel etc.) hinzugefügt werden. Als zum Fahrzeug gehörig gelten jedenfalls jegliche Ersatzteile, die für diesen Fahrzeugtyp zu-gelassen sind, auch wenn sie nicht vom Hersteller des Fahrzeuges erzeugt wurden.
Ab 1. Juli 2003 dürfen neu zugelassene Fahrzeuge kein Cadmium, Quecksilber, Blei und sechswertiges Chrom mehr enthalten. Nur für wenige Bauteile, die bisher noch nicht ersetz-bar sind, gibt es Ausnahmen. Damit wird die Verwertung der ausgedienten Fahrzeuge deut-lich erleichtert, die Menge gefährlicher Abfälle sinkt und die Umwelt wird deutlich entlastet.
Die Behandlung von Altautos wird aufgrund festgelegter Mindestbehandlungs-vorgaben künf-tig europaweit einheitlich auf hohem Niveau erfolgen. Ab 2006 sind mindestens 85 % des Gewichts eines Altfahrzeugs zu verwerten und mindestens 80 % stofflich zu verwerten oder wiederzuverwenden. Bis zum Jahre 2015 ist der vorgeschriebene Verwertungsanteil auf 95 % bzw. auf 85 % für die stoffliche Verwertung und Wiederverwendung zu steigern.

Altauto Rückgabestellen

Hier finden Sie eine Auflistung der Altauto Rückgabestellen im Verbandsgebiet des AWV Spittal/Drau

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